Neue Düsseldorfer-Tabelle ab 01.01.2023 -

Zum 01.01.2023 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer-Tabelle in allen Altersgruppen erneut angehoben.

Außerdem wurde das Kindergeld einheitlich auf € 250,00 anpasst. Bisher wurde dieser Betrag erst ab dem 3. Kind bezahlt. Die Hälfte des Kindergeldes ist vom jeweiligen Bedarfsbetrag (Tabellenbetrag) abzuziehen, wenn der Elternteil das Kindergeld bekommt, bei dem die Kinder Ihren Lebensmittelpunkt haben.   

Solange zwischen den Eltern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, passt sich der Unterhalt automatisch an. D.h. der höhere Betrag muss nicht ausdrücklich vom betreuenden Elternteil angefordert werden. Zu wenig gezahlter Unterhalt kann nachgefordert werden.

Die neue Version der Düsseldorfer-Tabelle ab 01.01.2023 finden Sie hier.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht

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Rechtsanwalt Stephan Bartels
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