Schuldnerberatung / Insolvenz / Kosten

(alle Angaben inkl. ges. MwSt.)

 

Erstberatung

ca. 1,5 Stunden, einschl. späterer Nachfragen zur Beratung, wird auf Honorar für Schuldenbereinigung angerechnet

250,00 EUR (Verbraucherinsolvenz - angestellt/arbeitslos/Rentner)

300,00 EUR (Regelinsolvenz - aktuell selbständig/ehemals selbständig u. mehr als 19 Gläubiger)

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO

Grundpreis:                         425,00 EUR

Preis je Gläubiger

1 bis 2 Gläubiger          inkl.

3 bis 5 Gläubiger          55,00 EUR

6 bis 8 Gläubiger:         50,00 EUR

mehr als 8 Gläubiger nach Vereinbarung

Optional:

Vorbereitung der Antragsunterlagen für das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren:       235,00 EUR

Das Gesamthonorar kann nach Absprache in monatlichen Raten bezahlt werden.

Der Grundpreis für den Schuldenbereingungsversuch umfasst folgende Leistungen:

  • Korrespondenz mit allen Gläubigern
  • laufende Beratung  durch spezialisierten Rechtsanwalt zu allen Forderungen und Beantwortung rechtlichen Fragen durch spezialisierten Anwalt
  • Vergleichsversuch mit allen Gläubigern
  • Unterstützung bei der Abwicklung des Vergleichs
  • Scheitert der Vergleichsversuch: Ausführliches Abschlussgespräch zur Vorbereitung auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens + Übergabe der Bescheinigung nach § 305 InsO

Auf Wunsch bereiten wir zum Abschlussgespräch auch die für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderlichen Antragsformulare (Insolvenzantrag, Antrags auf Verfahrenskostenhilfe, Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung) für Sie vor. Hiefür fallen zusätzliche Kosten an (s.o.).

Hinweis: Bei mir melden sich immer wieder Mandanten, die mit Rechtsanwälten und anderen Schuldnerberatern in ihrer Not vollkommen überzogenen Honorarvereinbarungen abgeschlossen haben. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit dem Wunsch des Schuldners eine Insolvenz unbedingt vermeiden zu wollen, oder weil die Schuldner es sehr eilig hatten und in großer Sorge waren. Dazu gibt es vom Berater dann meist einen ganzen Haufen an Prospektmaterial und mehrseitige Verträge, durch die der Schuldner sich dazu verpflichtet für einen Vergleich mit den Gläubigern an den Berater zu bezahlen.  Kommt der Vergleich nicht zustande (weis meist schon im Voraus gesagt werden kann) können die bezahlten Raten vom Berater für dessen Honorarforderung einbehalten werden. Mein Rat: Vergleichen Sie Angebot und Preise auch bei der Wahl des Anwalts!

 

 

 

Insolvenz Anwalt

 

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

Telefon(0 40) 46 89 76 75
Fax(0 40) 46 89 76 76
eMailmail@rechtsanwalt-bartels.de
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