Vorrang für Kinder - geschiedene Ehefrauen gehen nicht verheirateten Frauen vor
Das Rangverhältnis mehrere Unterhaltsberechtigter ist dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts, nicht ausreicht, um alle Unterhaltspflichten in voller Höhe zu bezahlen. Dann liegt ein sog. Mangelfall vor und die Unterhaltsberechtigten werden in der Reihenfolge der Ihnen vom Gesetz eingeräumten Ränge befriedigt. Unterhaltsberechtigte im ersten Rang erhalten zuerst den vollen Unterhalt. Nur wenn danach noch Geld zur Verfügung steht, erhalten die Berechtigten des zweiten Ranges Unterhaltszahlungen. Mehrere Berechtigte im selben Rang müssen den zur Verfügung stehenden Betrag untereinander aufteilen, wenn nicht ausreichend Geld für die Befriedigung aller Forderungen dieses Ranges zur Verfügung steht.
Die Koalitionsfraktionen haben sich am 22.3.2007 in einem Spitzengespräch auf die Eckpunkte eines neuen Unterhaltsrechts verständigt. Danach sollen künftig Kinder in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten den Vorrang vor Ehefrauen beziehungsweise Lebensgefährtinnen haben. Geschiedene Ehefrauen werden künftig den zweiten Rang erhalten, nicht verheiratete Frauen müssen sich nach einer Trennung mit dem dritten Rang abfinden. Das Gesetz soll zum 1.7.2007 in Kraft treten.
Damit ist der bisherige Entwurf der Bundesregierung, nach dem geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhaltsschuldners gleichgestellt werden sollten, wenn beide kleine Kinder erziehen, nochmals in einem wesentlichen Punkt geändert worden - zugunsten der verheirateten Ex-Frauen. Einigkeit bestand bei den Koalitionsparteien hingegen darüber, dass auch geschiedene Partner nach der Trennung wieder schneller arbeiten gehen müssen. Nach bisheriger Rechtslage sind unverheiratete Frauen im Unterhaltsrecht bereits drei Jahre nach der Geburt des Kindes gezwungen, sich auf die Suche nach einer Arbeit zu machen. Ehemals verheirateten Frauen wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Regel erst nach acht Jahren zugemutet. Der Gesetzentwurf soll diese Schere sukzessive schließen, die verheirateten Frauen aber immer noch besser stellen.
Über die endgültige Gesetzesfassung werde ich Sie zu gegebener Zeit auf meiner Homepage informieren.
"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
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