Neue Düsseldorfer-Tabelle ab 01.01.2022 -
Zum 01.01.2022 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer-Tabelle in allen Altersgruppen erneut angehoben, allerdings nur leicht. Eine Neuerung gibt es bei den Einkommensgruppen. Zu den bisherigen 10 Einkommensgruppen sind 5 weitere Einkommensgruppen hinzugekommen. Bei sehr höhen Einkünften (mehr als 5.500 EUR/Monat) ergeben sich daher automatisch höhere Beträge für den Kindesunterhalt.
Solange zwischen den Eltern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, passt sich der Unterhalt automatisch an. D.h. der höhere Betrag muss nicht ausdrücklich vom betreuenden Elternteil angefordert werden. Zu wenig gezahlter Unterhalt kann nachgefordert werden.
Die neue Version der Düsseldorfer-Tabelle ab 01.01.2022 finden Sie hier.
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Telefon | (0 40) 46 89 76 75 |
Fax | (0 40) 46 89 76 76 |
mail@rechtsanwalt-bartels.de |