Familienrecht
Ehevertrag • Trennung • Scheidung • Kindschaftssachen
Das Familienrecht stellt seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit einen Schwerpunkt meiner Arbeit dar. Mit meiner umfangreichen Erfahrung aus über 100 familienrechtlichen Konflikten, die ich als Rechtsanwalt begleitet habe, stehe Ihnen in allen Bereichen des Familierechts mit qualifizierter, einfühlsamer und zielorientierter Beratung mit Rat & Tat zur Seite.
Schauen Sie sich gern die Bewertungen meiner Mandanten an.
Mit der Hochzeit unterwerfen sich die Eheleute zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Fall einer Scheidung - mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Die meisten dieser Vorschriften hat der Gesetzgeber für die "klassische" Familie vorgesehen, in der ein Ehegatte das Einkommen erzielt und der andere den Haushalt führt und die gemeinsamen Kinder betreut. Für Ehen, die nicht in dieser Form gelebt werden, haben die Eheleute in der Regel andere Vorstellungen, falls es einmal zu einer Scheidung kommen sollte. Dies Vorstellungen werden vom Gesetzgeber aber nicht berücksichtigt. Damit die gemeinsamen Vorstellungen zu den Folgen einer Scheidung abweichend vom Gesetz zur Anwendung kommen, muss ein Ehevertrag geschlossen werden. In einem ausführlichen Gespräch informiere ich sie über die gesetzlichen Folgen einer Scheidung und wir besprechen anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Umstände und Vortellungen, ob ein Ehevertrag eventuell für Sie sinnvoll ist und mit welchem Inhalt.
Während der Trennung sehen sich die Ehegatten neben den emotionalen Folgen mit einer Vielzahl an Rechtsfragen konfrontiert. Im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung bespreche ich alle für Ihre konkrete Situation einschlägigen Fragen und erarbeite gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungsansätze. Sie erhalten von mir umgehend erste Einschätzungen zur Höhe von Unterhaltszahlungen und später auch konkrete Berechnungen. Außerdem gibt es von mir schnelle Antworten auf alle Fragen zu den vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung.
Folgende Fragen sind regelmäßig Bestandteil der Erstberatung:
- Wieviel Unterhalt muss bezahlt werden?
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- konkrete Berechung
- Wie wird der Aufenthalt gemeinsamer Kinder geregelt?
- "Hamburger-Modell"
- Wechselmodel
- Auswirkungen auf den Unterhalt
- Wer darf die gemeinsame Wohnung nutzen?
- gemeinsames Eigentum /alleiniges Eigentum eines Ehegatten
- Mietvertrag läuft nur auf einen Ehegatten/ auf beide Ehegatte
- Zahlung gemeinsamer Kredite
- Was geschieht mit dem beiderseitigen Vermögen bei einer Scheidung?
- Was bedeutet eigentlich Versorgungsausgleich?
- Wie ist es mit dem Unterhalt nach der Scheidung?
Fragen über Fragen, die den Kopf rauchen und den Bauch grummeln lassen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und die Bewertungen meiner Mandanten und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre umfassende Erstberatung für € 250,00 (inkl. MwSt.).
Im Anschluss an das Gespräch stehe ich Ihnen für alle auftretenden Fragen mit Rat & Tat zur Seite. Sie haben jederzeit einen Ansprechpartner.
Auf Wunsch werden in diesem Stadium auch "Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen" entworfen. Solche Verträge der Ehegatten dienen dazu, möglichst frühzeitig alle wichtigen Aspekte der Trennung - und anstehenden Scheidung - möglichst frühzeitig einvernehmlich zu regeln. Dadurch werden langwierige und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden.
Im Scheidungsverfahren vertrete ich Ihre Interessen vor allen deutschen Gerichten. Sofern noch nicht geschehen, kann auch nach Einleitung des Scheidungsverfahrens noch eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen vereinbart werden (Scheidungsfolgenvereinbarung). Auch hierbei unterstütze ich Sie.
Immer häufiger kommt es vor, dass die Eheleute sich über alle Folgen einer Scheidung einig sind und lediglich schnell und kostengünstig geschieden werden möchten. In diesen Fällen stehe ich Ihnen als gemeinsamer Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung/Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt zur Verfügung. Auf Ihren Wunsch kann die Beauftraung für derartige Verfahren auch ausschließlich über das Internet erfolgen ("Online-Scheidung").
Kindschaftssachen (Umgang, Auftenthaltsbestimung, Sorgerecht)
Es kommt leider häuftig vor, dass die Trennung der Eltern zu Streitigkeiten in Bezug auf die Kinder führt. Gemeinsam mit Ihnen versuche ich zunächst mit dem anderen Elternteil auf Basis der aktuellen Rechtssprechung zu vergleichbaren Fällen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Außerdem erhalten Sie von mir Tips für professionelle Unterstützung Ihrer Framilie durch entsprechende Beratungsstellen sowie Erfahrungsberichte von mir aus vergleichbaren Mandaten. Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, vertrete ich Ihre Interessen mit Herz & Verstand in allen Kindschaftssachen
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Telefon | (0 40) 46 89 76 75 |
Fax | (0 40) 46 89 76 76 |
mail@rechtsanwalt-bartels.de |