Online-Scheidung
Für diejenigen, die es ganz besonders eilig haben, gleich zu Anfang die schlechte Nachricht:
Eine Online-Scheidung, im Sinne einer Scheidung über das Internet, gibt es nicht !
Eine Scheidung setzt immer einen schriftlichen Scheidungsantrag voraus, der von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht in Papierform eingereicht werden muss. Vor der Scheidung gibt es auch immer eine mündliche Anhörung vor Gericht, zu der beide Ehegatten erscheinen müssen. Unmittelbar im Anschluss an diese Anhörung spricht das Gericht dann in Anwesenheit beider Ehegatten die Scheidung aus.
Mit dem Begriff "Online-Scheidung" wird allgemein die Möglichkeit bezeichnet, dem Rechtsanwalt alle für einen Scheidungsantrag notwendigen Informationen Online (per Email oder Online-Formular) mitzuteilen. Auf ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch beim Anwalt wird dabei zunächst verzichtet. Dadurch kann die Scheidung schneller, quasi über Nacht, auf den Weg gebracht werden. Das entsprechende Formular dazu können Sie sich hier herunterladen.
Diese Art der Einleitung des Scheidungsverfahrens eignet sich insbesondere für einvernehmliche Scheidungen ("Scheidung mit einem Anwalt"), wenn also beide Ehegatten die Scheidung wollen und alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung geklärt sind ! Aber auch bei streitigen Verfahren können Sie Ihre Scheidung auf diesem Wege "ins Rollen" bringen.
Da die Kosten einer Scheidung gesetzlich festgelegt sind, kann eine Scheidung, die über das Internet eingeleitet wird, nicht günstiger sein, als wenn Sie persönlich zum Rechtsanwalt gehen. Den Rechtsanwälten ist es auch von Gesetzes wegen verboten, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten!
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch im Falle einer "Online-Scheidung" für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten der Scheidung erhöhen sich hierdurch nicht.
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
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