Regelinsolvenz

 

Vorrangiges Ziel meiner Tätigkeit ist die Erledigung Ihrer gesamten Schulden durch den Abschluss eines Vergleichs mit Ihren Gläubigern.

 

Ist ein Einigungsversuch mit den Gläubigern von vornherein aussichtslos, oder weigern sich die Gläubiger einen Vergleich mit Ihnen abzuschließen, unterstütze ich Sie bei der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung, durch das Sie innerhalb von 6, 5 oder sogar schon nach 3 Jahren alle Schulden los werden.

 

Wenn Sie

 

selbständig tätig sind

oder

selbständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger haben

 

kommt für Sie das gerichtliche Regelinsolvenzverfahren zur Anwendung.


In diesem Verfahren können Sie Ihre selbständige Tätigkeit fortführen. 

 

Im Unterschied zum Verbraucherinsolvenzverfahren setzt die Antragstellung keinen außergerichtlichen Einigungsversuch voraus. Damit entfällt auch die Notwendigkeit der Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle für das Scheitern des Einigungsversuches. Im Prinzip kann der Schuldner den Antrag allein stellen. Für eine optimale Vorbereitung auf das Verfahren und das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter empfiehlt es sich aber, vorab fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Gern stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung und unterstütze Sie auch beim Ausfüllen der umfangreichen Antragsformulare.

 

Die Kosten meiner Tätigkeit richten sich nach zeitlichen Umfang. Über das "Anfrage-Feld" auf der linken Seite (zum Anfragefeld) können Sie unverbindlich ein Honorarangebot fütr meine Tätigkeit bei Ihrer Schuldenbereinigung anfordern. Bitte teilen Sie mir hierzu die folgenden Informationen mit:

 

  • Anzahl der Gläubiger,
  • aktuelles Netto-Einkommen,
  • Anzahl der Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen.

 

Oder Sie rufen jetzt gleich an, oder schicken mir eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

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