Reform der Privatinsolvenz verabschiedet – Ab 01.07.2014 nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
In seiner Sitzung am 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet. Die wesentlichen Regelungen sollen zum 01.07.2014 in Kraft treten. Danach wird die Restschuldbefreiung von bislang 6 auf 5 Jahre verkürzt, wenn die Kosten des Verfahrens vom Schuldner beglichen sind und auf 3 Jahre, wenn in dieser Zeit eine Befriedigungsquote von mindestens 35% erreicht worden ist. In der Entwurfsfassung war noch eine Quote von 25 % vorgesehen. Die Erhöhung wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages vorgeschlagen und von Bundestag angenommen. Für bereits laufende Verfahren wird die Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase nicht gelten.
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Telefon | (0 40) 46 89 76 75 |
Fax | (0 40) 46 89 76 76 |
mail@rechtsanwalt-bartels.de |