Herangehensweise

Anwaltlicher Rat, so glaube ich, ist eine sehr persönliche Dienstleistung, die auf wechselseitigem Vertrauen beruht und auf der Fähigkeit des Beraters sich in den Mandanten hineinzuversetzen, um dessen persönliche und geschäftliche Ziele nachvollziehen zu können. Der regelmäßige Austausch mit meinen Mandanten ist mir daher besonders wichtig - als Grundstein für eine optimale Beratung.

Einen Großteil meiner Mandate erhalte ich aufgrund von Empfehlungen. Logischerweise muss daher die Zufriedenheit meiner Mandanten im Vordergrund meiner Tätigkeit stehen und nicht die schnelle, kostenträchtige Erledigung einer Angelegenheit. Denn nur so kann nach meiner Auffassung der Grundstein für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt werden - mit Vorteilen für beide Seiten.

Mein besonderes Augenmerk richte ich auf die Möglichkeiten der Streitprävention, z.B. durch vorausschauende Beratung und Vertragsgestaltung.

Befinden Sie sich bereits im Streit mit der Gegenseite, werde ich zunächst Ihre rechtliche Position prüfen, Ihre Chancen in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren mit Ihnen besprechen, die Vor- und Nachteile einer außergerichtlichen Einigung mit Ihnen erörtern und ggf. Ihre Interessen in den Verhandlungen mit der Gegenseite vertreten. Der Vorteil einer außergerichtlichen Einigung besteht regelmäßig darin, dass das Risiko des Ausgangs, der Dauer und der Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ausgeschlossen wird. Der Preis hierfür ist der erforderliche Kompromiß - also das gegenseitige Nachgeben. Meine Aufgabe besteht darin, das Risiko des Mandanten angemessen zu bewerten und daraus den für ihn bestmöglichen Vergleich zu formulieren, mit dem Ziel, für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei zeigt sich immer wieder, dass ein Vergleich nur dann gut ist, wenn beide Seiten unzufrieden mit ihm sind. Die Unzufriedenheit wird dabei regelmäßig dadurch kompensiert, dass der bisherige Streit mit dem Vergleich schnell und für alle Zeiten erledigt ist und der Kopf für die verbleibenden Aufgaben frei bleibt.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig bzw. unvermeidbar, kämpfe ich für Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland und bringe hierbei meine mehrjährige Prozesserfahrung ein, um dass bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Durch regelmäßige Fortbildung und Recherche der einschlägigen Meinungen in der wissenschaftlichen Literatur und der Rechtssprechung bin ich auf die fachliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite und dem Gericht optimal vorbereitet.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

Telefon(0 40) 46 89 76 75
Fax(0 40) 46 89 76 76
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