Absicherung des Ehegatten im Todesfall - Berliner Testament - Vor- und Nachteile



Überblick

"Was soll nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen?"

Diese Frage stellen sich viele Menschen und - zu Recht - nicht erst in hohem Alter.

Sofern es kein Testament gibt, kommt beim Tod eines Menschen das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung. Bei Ehegatten mit Kindern gilt, dass der anderen Ehegatte die Hälfte erbt und übrige Hälfte an die Kinder geht. Häufig wünschen Ehepaare aber eine andere Regelung. Sie möchten, dass für den Fall Ihres Todes zunächst der andere Ehegatten abgesichert ist. Die Kinder sollen erst etwas bekommen, wenn der letzte Elternteil verstorben ist. Hierzu gibt es das sogenannte "Berliner Testament". Diese Form des letzten Willens hat aber auch Nachteile.

Mit "Berliner Testament" wird ein erbrechtlicher Vertrag bezeichnet, durch den sich Eheleute oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen. Damit werden die eigenen Kinder faktisch enterbt. Das "Berliner Testament" sieht für die Nachkommen vor, dass sie erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten die Erbschaft antreten können. 

 

Sicherheit durch Berliner-Testament

Das "Berliner Testament" gibt den Eheleuten ein Höchstmaß an Sicherheit, da es nur noch von ihnen gemeinsam geändert werden kann. Damit ist sichergestellt, dass kein Ehegatte einen anderen Erben mehr einsetzen kann und die Kinder am Ende auch mit Sicherheit erben.

Da die Kinder durch das Berliner Testament von ihrem gesetzlichen Erbrecht zunächst ausgeschlossen sind, können sie beim Tod des ersten Elternteils den gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteilanspruchs. Ist nur ein Kind vorhanden, entspricht dies einem Viertel der Erbschaft, bei zwei Kindern einem Achtel - und so weiter.

Für den Fall, dass ein Kind den Pflichtteil geltend macht, enthält das Berliner Testament ein Strafklausel, die vorsieht, dass es beim Tod des letztversterbenden Elternteils auch nur den Pflichtteil erhalten soll. 

Für den Fall, dass Kinder den Erbfall gar nicht mehr erleben, treten deren gesetzliche Erben an ihre Stelle. Ist dies nicht gewollt, können ergänzende Klauseln in das Testament aufgenommen werden.


Schwachstellen des Berliner-Testaments

Eltern, die sich gegenseitig versorgen und das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zuletzt Ihren Kindern zukommen lassen möchten, ist das Berliner Testament grundsätzlich zu empfehlen. Aber wie so häufig, kommt es auch hier auf den konkreten Einzelfall an, auf den ausschließlich im Rahmen einer rechtlichen Beratung eingegangen werden kann.

Vora allem ist zu berücksichtigen, dass des dem überlebenden Ehegatten durch eine starre Regelung im Berliner-Testament die Möglichkeit genommen wird, auf zukünftige Lebensentwicklungen flexibel zu reagieren. Denn das gemeinsame Testament kann nach dem Tod der verstorbenen Ehegatten ja nicht mehr geändert werden.


Form

Wie jedes Testament kann auch das Berliner Testament eigenhändig verfasst werden. Dazu muss es von Hand geschrieben und von beiden Ehegatten/Partnern unterschreiben sein. Achtung: von einem Drucker ausgedruckte Testamente sind unwirksam - auch wenn sie unterschrieben wurden".

Hinweise

Wichtig ist, dass ein Testament immer rechtlich eindeutig formuliert ist, anderenfalls ist der Streit unter den Erben vorprogrammiert. Bei privatschriftlichen Testamenten kommt es beispielsweise häufig vor, dass rechtliche Begriffe wie "vererben" und "vermachen" falsch verwendet werden. Wer sich bei der Formulierung seines Testaments rechtlich beraten lässt, kann Mißverständnissen und Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen.


"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
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