Einvernehmliche Scheidung

Scheidung mit einem Anwalt / Scheidung mit gemeinsamem Anwalt

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Die Liebe ist verflogen aber einen Rosenkrieg soll es nicht geben.

 

Sie und Ihr Ehegatte möchten sich schnell scheiden lassen und zwischen Ihnen besteht Einigkeit über die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung.

 
Dann stehe ich Ihnen als erfahrener "gemeinsamer Anwalt" für Ihre einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt zur Verfügung.

 

-> Natürlich bin ich auch mit Rat & Tat für Sie da, wenn´s "schmutzig" werden sollte. Für weitergehende Informationen klicken sie bitte hier.

 

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung / Scheidung mit einem Anwalt

  • Sie leben seit mindestens 10 Monaten von Ihrem Ehegatten getrennt
    • wenn es schneller gehen soll, sprechen Sie mich bitte an!
  • Einverständnis des anderen Ehegatten mit der einvernehmlichen Scheidung
  • Einigkeit beider Ehegatten über die Beibehaltung des gemeinschaftlichen Sorgerechts für gemeinsame Kinder
  • Fragen zur Ehewohnung, zum Hausrat, zum Unterhalt und zum Zugewinnausgleich sollen nicht gerichtlich geklärt werden


Für alle Fragen zu den oben genannten Punkten stehe ich Ihnen vorab gern im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung zur Verfügung.

 

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung/ Scheidung mit gemeinsamem Anwalt

  • Die kostenlose Erstberatung erfolgt - nach Ihrer Wahl - allein oder gemeinsam mit Ihrem Ehegatten.
  • Sie erhalten verbindliche Informationen zur Höhe der gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren. Höhere Kosten fallen nicht an.
  • Sie erteilen mir eine Schriftliche Vollmacht für die einvernehmliche Scheidung /Scheidung mit einem Anwalt und überlasen mir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.
  • Der Entwurf Ihres Scheidungsantrages wird von mir gefertigt und Ihnen zur Durchsicht und Freigabe übersandt.
  • Nach Erteilung Ihrer Freigabe wird der Scheidungsantrag von mir beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
    • Mit Eingang des Antrages endet die Zeitspanne für den Versorgungsausgleich.
    • Auf Wunsch beantrage ich gleichzeitig die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, damit die Kosten der Scheidung aus der Staatskasse bezahlt werden.
  • Vom Gericht kommt die Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten
    • entfällt bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.
    • erst nach Eingang des Geldes beim Gericht wird der Scheidungsantrag weiter vom Gericht bearbeitet.
  • Das Gericht übersendet eine Abschrift des Scheidungsantrags an Ihren Ehegatten
    • Gelegenheit zur Stellungnahme
    • Stellungnahme ist nicht zwingend erforderlich.
  • Beide Ehegatten erhalten vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche)
  • Das Gericht fordert bei den Rentenversicherungen die Auskünfte zum Versorgungsausgleich an
    • Berechnung der Anwartschaften, die vom Zeitpunkt der Hochzeit bis zum Eingang des Scheidungsantrages beim Gericht durch Einzahlungen erworben wurden
    • jeder Ehegatte erhält die Auskünfte zu den Renten des anderen Ehegatten
  • Das Gericht berechnet den Versorgungsausgleich
    • Übertragung der Hälfte der Anwartschaften auf das Rentenkonto des anderen Ehegatten
  • Das Gericht bestimmt einen Termin für die einvernehmliche Scheidung
    • beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen
    • Ausnahmen möglich (z.B. bei sehr großer Entfernung, wenn Reisekosten nicht aufgebracht werden können)
    • bei einer einvernehmlichen Scheidung in Hamburg und Umgebung werden Sie vor Gericht von mir vertreten. In anderen Bundesländern werde ich - zur Vermeidung hoher Reisekosten - eine erfahrene Kollegin oder  einen erfahrenen Kollegen mit der Terminsvertrung beauftragen.

Wenn es ganz besonders schnell gehen soll, können Sie sich das Antragsformular für die einvernehmliche Scheidung herunterladen, an Ihrem Bildschirm ausfüllen und die gespeicherte Version des Formulars per Email an mich zurück schicken. Die in dem Formular bezeichneten Anlagen können Sie mir wahlweise per Email, Fax oder Post schicken.

 

Antragsformular für einvernehmliche Scheidung (Bildschirmformular)

 

Nach Eingang des Formulars informiere ich Sie über die gesetzlichen Gebühren für die Scheidung und schicke Ihnen ein Vollmachtsformular. Durch die Rücksendung des unterschriebenen Formulars erteilen Sie mir den Auftrag für Ihre Scheidung zu den zuvor von mir mitgeteilten Gebühren.

 

Ich stehe Ihnen natürlich auch gern für ein persönliches Kennenlern- und Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten der Scheidung erhöhen sich dadurch nicht. Einen Termin können Sie telefonisch oder per Email kurzfristig vereinbaren.


Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Bei der Höhe der Kosten wirkt sich die einvernehmliche Scheidung aus folgenden Gründen zu Ihren Gunsten aus

  • es muss nur ein Anwalt bezahlt werden
    • freiwillige Kostenteilung möglich
  • als Ihr Anwalt vertrete ich Sie vor Gericht nur in den für die Scheidung unbedingt notwendigen Fragen
    • Vermögen (Immobilien, Aktien, etc.) spielen für meine Gebühren und die Gerichtsgebühren keine Rolle
  • es werden lediglich die gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestgebühren von mir berechnet, die von keinem Anwalt unterschritten werden dürfen
    • keine hohen Stundensätze und undurchschaubare Zeiterfassungen

 

Die gesetzlichen Scheidungskosten richten sich nach dem aktuellen Netto-Einkommen beider Ehegatten. Ausführliche Informationen finden Sie, wenn Sie hier klicken.

 

Auf die Gerichtskosten wirkt sich eine einvernehmliche Scheidung nicht aus.

Gern informiere ich Sie telefonisch oder per Email über die Höhe der Kosten für Ihre Scheidung. Teilen Sie mir hierzu einfach per Email/Telefon oder über das Anfrageformular folgende Informationen mit:

 

  • monatlichen Netto-Einkommen von Ihnen
  • monatliches Netto-Einkommen Ihres Ehegatten


Verfahrenskostenhilfe

Niemand muss verheiratet bleiben, weil er/sie die Kosten der Scheidung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann. In derartigen Fällen gibt es die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, trägt die Staatskasse die gesamten Kosten der Scheidung.  Alle erforderlichen Informmtionen erhalten Sie von mir. Den erforderliche Antrag wird gemeinsam mit dem Scheidungsantrag von mir gestellt. Sie müssen lediglich ein Formular ausfüllen, dass Sie von mir erhalten.

 

 

"Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde früher bessere Berater suchen."
Aristoteles Onassis

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Sicherheitsfrage: Wieviele Ohren hat ein Mensch?
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Kanzlei am Meßberg
Meßberg 1, 20095 Hamburg

Telefon(0 40) 46 89 76 75
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