Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer berate ich Sie zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Nachgang zu einer Kündigung des Arbeitsvertrages. Durch meine langjährige Erfahrung in diesem Bereich, ist eine bestmögliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gewährleistet - entweder durch konstruktive Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung oder durch die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Gern teile ich Ihnen vorab die Kosten meiner Tätigkeit mit. Rufen Sie mich hierzu einfach an!
"Der größte Vertrauensbeweis unter den Menschen ist, dass sie sich voneinander beraten lassen."
(Francis Bacon, 1561-1626, engl. Staatsmann und Philosoph)
Kanzlei am Meßberg
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